Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen Akuma Dōjō

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge des Akuma Dōjō, Schule für Kampfkunst & Selbstverteidigung Northeim mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
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    2. Die abgeschlossenen Verträge mit dem Akuma Dōjō, Schule für Kampfkunst & Selbstverteidigung Northeim, c/o Lars Arp sind bindend und können in digitaler Form gekündigt werden (SMS, Whatsapp-Nachricht oder Email). Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat (30 Tage) vor Laufzeitende. Sollte keine Kündigung eingehen, so verlängert sich der jeweilige Vertrag um einen Monat (30 Tage). Gekündigte Verträge die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeglichen sind, verlängern sich um einen Monat. Kündigungen werden ausschließlich erst dann anerkannt und wirksam, wenn bis zum Ablauf der Mitgliedschaft alle Beiträge und eventuelle Zusatzkosten ausgeglichen sind.
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    3. Das Mitglied ist zur Nutzung der im Belegungsplan festgelegten Stunden ab Vertragsabschluss für das gewählte System berechtigt. Der technische Vertragsbeginn ist der erste Tag des Datums der Unterschrift des Vertragsgebers (Akuma Dōjō) . Laufzeiten und Kündigungsfristen richten sich nach dem technischen Vertragsbeginn.
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    4. Für Jugendliche vor Vollendung des achtzehnten (18.) Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
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    5. Beitragsbefreiung auf Grund von Urlaub, Umzug, Krankheit usw. sind nicht, bzw. nur in Absprache möglich. Eine Stilllegung des Vertrages ist bis zu maximal sechs (6) Monaten pro Mitglied möglich. Hier wird ein Betrag von fünfzehn € (15,00 €) pro Monat zum Ausgleich fällig.
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    6. Beitragsangleichungen berühren den Vertrag nicht. Diese können aus wirtschaftlichen Gründen vorgenommen werden. Mitgliederbeiträge sind in der aushängenden Preisliste einzusehen. Sonderkündigungen wegen Beitragsanpassung werden nicht anerkannt, da sich diese immer in zumutbaren und wirtschaftlich angepassten Höhen bewegen.
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    7. Eine Erhöhung des Beitrags ist auch möglich wenn ein Mitglied durch Geburtstag, in
      die nächsthöhere Preiskategorie fällt. Auch der Wechsel in eine höhere Altersklasse kann eine Erhöhung der Beiträge mit sich bringen. Die Preisliste ist immer im Aushang oder auf der Website ersichtlich. Diese Erhöhung berührt die Mitgliedschaft nicht.
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    8. Die monatlichen Beiträge sind spätestens am dritten (3.) des laufenden Monats fällig. Für verspätete Zahlungen oder Gebühren bei Rücklastschriften, Mahnungen etc. hat das Mitglied, bzw. der Vertragsunterzeichner mit je zehn € (10,00 €) aufzukommen. Die monatlichen Gebühren können in der Preisliste im Aushang oder online auf der Website eingesehen werden.
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    9. Ausliegende Trainingspläne können nach Bedarf oder Anfrage geändert werden. Geänderte Zeiten bestimmen die Nachfrage und berühren die laufenden Verträge und Bestimmungen nicht.
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    10. Angebotene Kurse und Trainingseinheiten finden aus organisatorischen Gründen erst ab einer Mindestteilnehmerzahl von vier (4) Personen statt. Sollten wegen mangelnder Teilnehmerzahl Trainingsstunden entfallen, so entbindet es das Mitglied nicht von der Zahlungspflicht, da genügend Ausweichmöglichkeiten angeboten werden.
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    11. Ein Grund zu fristlosen Kündigung seitens des Akuma Dōjō, Schule für Kampfkunst & Selbstverteidigung Northeim ist, wenn sich ein Mitglied ungebührlich in der Öffentlichkeit benimmt und somit das Dōjō in Verruf bringt. Auch hier besteht Zahlungspflicht bis zur ausgesprochenen Kündigung.
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    12. Bei grob fahrlässigem Verhalten gegenüber einem Trainingspartner, hingegen den Anweisungen des anwesenden Trainers, haftet der Verursacher in vollem Umfang. Für eventuelle Personenschäden, Verletzungen usw. die im Trainingsgeschehen eintreten, haftet das Akuma Dōjō, Schule für Kampfkunst & Selbstverteidigung Northeim nicht.
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    13. Vorgegebene Trainingskleidung ist Pflicht und muss bei Bestellung bezahlt werden, Das Dōjō tritt nur in Ausnahmefällen in Vorkasse. Sollte eine Ausnahme gemacht werden, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Akuma Dōjō, Schule für Kampfkunst & Selbstverteidigung Northeim.
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    14. Für verursachte Schäden an Eigentum des Akuma Dōjō, Schule für Kampfkunst & Selbstverteidigung Northeim, haften das Mitglied oder die Erziehungsberechtigten in vollem Umfang.
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    15. Im Akuma Dōjō, Schule für Kampfkunst & Selbstverteidigung Northeim findet in den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen im Bundesland Niedersachsen kein Training statt. Dies berührt nicht die monatlichen Gebühren der Mitglieder.
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    16. Sollte eine Sommer- oder Winterpause im Akuma Dōjō, Schule für Kampfkunst & Selbstverteidigung anberaumt werden, so wird dieses mindestens zwei (2) Wochen davor ausgeschrieben. Auch diese Pausen berühren nicht die Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder.
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    17. Sollte die Schule auf Anordnung des Bundeslandes oder des Landrates geschlossen werden müssen, so berührt dies nicht die Zahlungsverpflichtungen der Mitglieder. Verlorengegangene Trainingszeiten können in den Schulferien als Angebot nachgeholt werden.
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    18. Die Dōjōkun 道場訓 - Etikette im Akuma Dōjō gilt als Hausordnung. Jedes Mitglied ist zur Einhaltung dieser Hausordnung verpflichtet. Zuwiderhandlungen können zum sofortigen Ausschluss aus dem Akuma Dōjō, Schule für Kampfkunst & Selbstverteidigung Northeim führen.

 

     Akuma Dōjō 悪魔道場
     Schule für Kampfkunst &
     Selbstverteidigung Northeim
     Göttinger Str. 19
     37154 Northeim

     l.arp@akuma-dojo.de
     www.akuma-dojo.de
    Tel.:  +49 (0) 55 51 – 589 66 12